Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung gilt für den Webauftritt musikhalle.ludwigsburg.de.
Die Stadt Ludwigsburg möchte allen Menschen Service bieten.
Jede Person soll diese Informationen finden und verstehen können.
Ein barrierefreier Zugang zu den Informationen ist uns daher besonders wichtig.
Daher ist die Stadt Ludwigsburg bemüht, diesen Webauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Anforderungen der Barrierefreiheit
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), Paragraph 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 BITV 2.0.
Das entspricht weitgehend dem Standard der „Web Content Accessibility Guidelines 2.1“ (WCAG 2.1 bis Level AA).
Eine Website gilt als BITV-konform, wenn sie alle Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Sie gilt weiterhin als WCAG 2.1 konform, wenn sie alle Kriterien der Stufe AA der WCAG 2.1 erfüllt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Webauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten bislang nur teilweise mit Paragraph 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
PDF-Dateien
Die Seite enthält einen Grundrissplan. Eine barrierefreie Darstellung ist hier nicht möglich.
Alle anderen pdf-Dateien sind zusätzliche Formate zur Html-Seite und haben den selben Informationsgehalt.
Inhalte die nicht in den Bereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen
- Online-Karten
Die zur Navigation nötigen Informationen geben wir in der Regel als Text dazu an.
Informationen zur Handhabung des Webauftritts
Wir arbeiten am Webauftritt und passen ihn hinsichtlich der Barrierefreiheit kontinuierlich an.
Leichte Sprache
Wir erklären den Internetauftritt in Leichter Sprache.
Gebärdensprache
Aus personellen und finanziellen Gründen steht ein Video in Gebärdensprache erst später zur Verfügung.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit beruht auf einer Selbsteinschätzung anhand einem BITV-Kurztest.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 4.12.2024 erstellt.
Die Selbsteinschätzung und Erklärung zur Barrierefreiheit wurden am 4.12.2024 erstellt.
Rückmeldung und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen?
Haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?
Wir bieten Ihnen zu Ihrem Anliegen eine persönliche Beratung an.
Unser Ziel ist es, eine passende Lösung zu finden.
Ihre Anregungen helfen uns, unsere Inhalte weiter an die Barrierefreiheit anzupassen.
Bitte nehmen Sie daher mit uns Kontakt auf.
Sie können sich über das Kontaktformular oder direkt per E-Mail an uns wenden.
Wir beantworten Ihr Anliegen so schnell wie möglich.
Die Felder Nachname, Mitteilung und E-Mail sind Pflichtfelder.
Ansprechpartnerin
Stadt Ludwigsburg
Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit und Gremien
Pressearbeit und Kommunikation
Wilhelmstraße 11
71638 Ludwigsburg
Katharina Proença Rodrigues Torres
E-Mail
Telefon 07141 910-2390
Weitere Ansprechpersonen
Die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung erreichen Sie wie folgt:
Claudia Lychacz
Landratsamt Ludwigsburg
Hindenburgstr. 40
71638 Ludwigsburg
E-Mail
Telefon: 07141 144-2783
Sprechzeiten: Dienstags bis Freitags von 9 bis 12 Uhr
Die Landes-Behindertenbeauftragte erreichen Sie wie folgt:
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
E-Mail
Telefon 0711 279-3360
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass dieser Internetauftritt nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie bei "Rückmeldung und Kontakt" genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraph 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.